Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln (Gutachten 2021)
Das Erzbistum Köln ließ von der Kanzlei Gercke Wollschläger untersuchen, ob seine Verantwortlichen von 1975 bis 2018 bei Missbrauchsfällen ihre Pflichten verletzt hatten. In 236 Akten fanden die Gutachter 202 Beschuldigte und mindestens 314 Betroffene, die meisten unter 14 Jahren. In 24 Akten stellten sie eindeutige Pflichtverletzungen fest, insgesamt 75, etwa bei Aufklärung, Meldung nach Rom und Fürsorge für die Opfer. Allein auf Kardinal Joachim Meisner (Erzbischof 1989 bis 2014) entfielen 23. Akten aus dem sogenannten Giftschrank waren zum Teil vernichtet worden, ohne die vorgeschriebene Zusammenfassung. Die Gutachter nennen auch entlastende Umstände, etwa lange fehlende klare Regeln.
- Zeitraum
- 1975 – 2018 (43 Jahre)
- Bericht veröffentlicht
- 18. März 2021
- Land
- Deutschland
- Institutionen
- Erzbistum Köln
- Kategorie
- Sexueller Missbrauch, Vertuschung
- Belegstufe
- A Primärquelle · was heißt das?
- Personen
- Joachim Meisner (Kardinal, Erzbischof von Köln 1989 bis 2014, gestorben 2017)
Joseph Höffner (Kardinal, Erzbischof von Köln 1969 bis 1987, gestorben 1987)
Was den Menschen geschah
Wer war betroffen? Betroffene und Zahlen
- Nach Abzug der nicht zuständigen Fälle blieben Hinweise auf 202 Beschuldigte und mindestens 314 Betroffene. Die meisten Beschuldigten waren Kleriker (127), 66 waren Laien im Dienst des Erzbistums. 38 % der identifizierbaren Betroffenen waren Mädchen und Frauen; die meisten Betroffenen waren zur Tatzeit unter 14.
Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, B. III., S. 38
„Unter Berücksichtigung dieser Eingrenzung verblieben Hinweise auf 202 Beschuldigte und (mindestens) 314 individualisierbare Betroffene“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, B. III., S. 38. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, B. IV. 1. a), S. 41
„dass 127 Personen der Gruppe der Kleriker und nur 66 Personen der Gruppe der Laien zuzuordnen sind“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, B. IV. 1. a), S. 41. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, B. V. Zusammenfassung, S. 67
„So waren 38 % der identifizierbaren Betroffenen weiblichen Geschlechts. Die meisten Betroffenen waren zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, B. V. Zusammenfassung, S. 67. Original
Wie wurden sie angeklagt und verurteilt?
- Gegen noch lebende Beschuldigte kam es nur sehr selten zu einem kirchlichen Strafverfahren; häufiger wurden sie nur von ihrer Aufgabe entfernt.
Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, B. V. Zusammenfassung, S. 69
„Aber auch bei zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Beschuldigten kam es nur sehr selten zur Durchführung eines gerichtlichen Strafverfahrens“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, B. V. Zusammenfassung, S. 69. Original - In 24 der 236 Akten, etwa 10 %, fanden die Gutachter eindeutige Pflichtverletzungen von Verantwortlichen des Erzbistums, insgesamt 75. Dass in den übrigen Akten keine festgestellt wurden, heißt laut Gutachten nicht, dass es keine gab; oft fehlte es an lückenloser Aktenführung.
Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, F. III., S. 711 f.
„Insgesamt konnten die Gutachter 75 Pflichtverletzungen identifizieren“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, F. III., S. 711 f.. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, F. III., S. 711
„Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtzahl der vorliegenden Aktenvorgänge von etwa 10 %“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, F. III., S. 711. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, F. III., S. 712
„was häufig durch eine lückenhafte Aktenführung bedingt war“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, F. III., S. 712. Original
Was geschah mit den Betroffenen?
- Die meisten Fälle wurden dem Erzbistum erst mehr als 20 Jahre nach der Tat gemeldet; die Gutachter sehen darin eine große Hemmschwelle für Betroffene. Nur in etwa der Hälfte der Fälle wurden die Betroffenen förmlich angehört; die meisten kirchlichen Untersuchungen endeten ohne klares Ergebnis.
Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, B. V. Zusammenfassung, S. 68
„Dies zeugt von einer großen Hemmschwelle für Betroffene, zu ihren Lasten begangene Taten dem Erzbistum Köln zu melden“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, B. V. Zusammenfassung, S. 68. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, B. V. Zusammenfassung, S. 69
„Ebenso fand nur in etwa der Hälfte der Fälle eine förmliche Anhörung der Betroffenen statt“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, B. V. Zusammenfassung, S. 69. Original
Hintergrund
Ablauf
- Akten aus dem Geheimarchiv („Giftschrank“) wurden zwischen 1985 und 2002 und später erneut vernichtet. Ob Missbrauchsfälle darunter waren, ließ sich nicht klären; die vorgeschriebene Zusammenfassung vernichteter Akten wurde nicht aufbewahrt, ein Protokoll ist nicht auffindbar.
Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, B. II., S. 30
„Die Gutachter konnten insoweit lediglich ermitteln, dass dies im Zeitraum zwischen 1985 und 2002 erfolgt sein muss“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, B. II., S. 30. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, B. II., S. 30
„noch ob sich darunter auch Vorgänge über Missbrauchsfälle befanden“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, B. II., S. 30. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, B. II., S. 30
„Das Protokoll sei jedoch nicht mehr auffindbar“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, B. II., S. 30. Original
Reaktion der Kirche
- Kardinal Joachim Meisner, Erzbischof von 1989 bis 2014, wurden 23 Pflichtverletzungen in 15 Akten zugeordnet, darunter neun Verstöße gegen die Pflicht, Fälle nach Rom zu melden, und fünf gegen die Fürsorge für Opfer. Sein Vorgänger Joseph Höffner (1969 bis 1987) hatte acht. Entlastend werten die Gutachter, dass es lange keine klaren Verfahrensregeln gab; Meisner hätte aber selbst für Klarheit sorgen können.
Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, F. III. b) (2), S. 714
„Hinsichtlich Erzbischof Dr. Meisner (Amtszeit: 12.02.1989 – 28.02.2014) konnten die Gutachter insgesamt 23 Pflichtverletzungen feststellen“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, F. III. b) (2), S. 714. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, F. III. b) (2), S. 714
„neun Verstöße gegen die Meldepflicht, zwei Verstöße gegen die Sanktionierungspflicht, einen Verstoß gegen die Verhinderungspflicht und fünf Verstöße gegen die Pflicht zur Opferfürsorge“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, F. III. b) (2), S. 714. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, F. III. b) (1), S. 713
„konnten die Gutachter insgesamt acht Pflichtverletzungen feststellen“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, F. III. b) (1), S. 713. Original Beleg: Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln, F. III. b) (2), S. 715
„Insoweit kann gewissermaßen von einem „Organisationsverschulden“ gesprochen werden“
Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, F. III. b) (2), S. 715. Original
Originaldokumente zum Nachlesen
- Kommissionsbericht
Gercke Wollschläger Rechtsanwälte, im Auftrag des Erzbistums Köln: Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Schutzbefohlenen im Zeitraum von 1975 bis 2018, 18. März 2021. Original (abgerufen 11. 10. 2026)
Änderungsprotokoll (1)
- : Aufgenommen
Zuletzt geändert am 12. Oktober 2026. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Ergänzung oder Korrektur vorschlagen.