Kinderkurheime der Thuiner Franziskanerinnen 1959 bis 1990: Ehemalige Kurkinder berichten von Schlägen, Briefzensur und sexueller Gewalt; ein Missbrauch durch einen Kaplan wurde 1961 nicht gemeldet
Die Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine betrieb drei Kinderkurheime in Timmendorfer Strand-Niendorf und auf Borkum. Ehemalige Verschickungskinder berichteten öffentlich von Gewalt, Briefzensur, harten Strafen und sexueller Gewalt; der Orden ließ die Vorwürfe ab 2021 extern dokumentieren. Laut Dokumentation wurden Kinder geschlagen; eine Ordensschwester bestritt 1970 gegenüber dem Jugendamt nicht, Kinder geschlagen zu haben. 1959 und 1960 missbrauchte ein Kaplan des Bistums Münster Schüler des Antoniushauses; eine Schwester erfuhr davon spätestens 1961, eine Meldung unterblieb, was die Provinzialoberin selbst unverständlich nannte. Gegen einen Erzieher erstattete der Orden 2020 Anzeige. Viele Akten waren nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet.
- Zeitraum
- 1959-1990 (31 Jahre)
- Land
- Deutschland
- Institutionen
- Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine
Kinderkurheim St. Johann
Kinderkurheim St. Antonius
Kinderkurheim Sancta Maria Borkum
Bistum Münster - Kategorie
- Gewalt, Sexueller Missbrauch, Vertuschung
- Belegstufe
- A Primärquelle · was heißt das?
Was den Menschen geschah
Wer war betroffen? Betroffene und Zahlen
- Auf der Plattform NetzwerkB und an anderen Stellen schilderten Frauen und Männer, die in den 1970er und 1980er Jahren in die Kurheime St. Johann und St. Antonius in Timmendorfer Strand-Niendorf verschickt worden waren, Gewalt, Briefzensur, Zwang, harte Strafen und sexualisierte Gewalt; ähnliche Schilderungen gibt es aus dem Kinderkurheim Sancta Maria auf Borkum. Träger aller drei Heime war die Kongregation der Thuiner Franziskanerinnen, die das Lesen der Berichte im Vorwort selbst beschämend nennt.
Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Vorwort, S. 4
„Sie berichten von erfahrener Gewalt, von Briefzensur, Zwang, harten Strafen und sogar von sexualisierter Gewalt.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Vorwort, S. 4. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Vorwort, S. 4
„Die Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine war und ist Träger dieser Einrichtungen.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Vorwort, S. 4. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Vorwort, S. 4
„Ähnliche Schilderungen gibt es aus dem damaligen Kinderkurheim Sancta Maria auf Borkum.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Vorwort, S. 4. Original - Laut Dokumentation wurde auch körperliche Gewalt gegen Kinder in Form von Schlägen ausgeübt. 1970 berichtete der Kölner Express, eine Ordensschwester habe Kinder geschlagen; im Gespräch mit dem Jugendamt bestritt die damals 65-jährige Schwester nicht, die Kinder geschlagen zu haben. Der Verfasser des behördlichen Berichts urteilte dennoch, sie sehe körperliche Züchtigung nicht als ihr pädagogisches Mittel an. Wegen sexuellen Missbrauchs eines achtjährigen Jungen 1984 in St. Johann erstattete eine Schwester des Ordens am 26. Oktober 2020 Anzeige gegen einen damaligen Erzieher. Vorwürfe sexueller Übergriffe gegen Ordensschwestern wurden laut Dokumentation nicht erhoben.
Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Zusammenfassung, S. 33
„dass auch körperliche Gewalt gegen Kinder in Form von Schlägen ausgeübt wurde“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Zusammenfassung, S. 33. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Teil 2, S. 44
„In diesem Gespräch bestreitet Sr. M. Martina nicht, die Kinder geschlagen zu haben.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Teil 2, S. 44. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Teil 2, S. 44
„„körperliche Züchtigungen als ihr pädagogisches Mittel ansieht““
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Teil 2, S. 44. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Gespräch mit Marco B., S. 16
„Marco B. berichtet, dass er 1984 im Alter von 8 Jahren in Niendorf zur Kinderkur“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Gespräch mit Marco B., S. 16. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Zusammenfassung, S. 33
„Gegen ihn hat Schwester Maria Cordis am 26.10.2020 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Lübeck erstattet.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Zusammenfassung, S. 33. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Zusammenfassung, S. 33
„Vorwürfe gegen Ordensschwestern, sich an sexuellen Übergriffen oder Missbrauch beteiligt zu haben, wurden weder in den verschiedenen Foren im Internet erhoben noch traten sie im Rahmen der Recherche auf.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Zusammenfassung, S. 33. Original
Wie wurden sie angeklagt und verurteilt?
- Ab 2010 ging zunächst eine Schwester des Ordens intern den Vorwürfen nach; später beauftragte der Orden eine externe Recherche, deren Zwischenberichte von 2022 und 2026 er veröffentlichte. Viele Akten waren nach Ablauf der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet; Sozialversicherungsträger und Archive verwiesen auf abgelaufene Fristen.
Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Vorwort, S. 4
„Vom Jahr 2010 an sind wir zunächst intern den Vorwürfen nachgegangen“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Vorwort, S. 4. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Vorwort, S. 4
„bedauerlicherweise vernichteten Akten“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Vorwort, S. 4. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Teil 2, Zusammenfassung
„was auf abgelaufene Aufbewahrungsfristen zurückzuführen ist“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Teil 2, Zusammenfassung. Original
Hintergrund
Reaktion der Kirche
- Nach einer in der Dokumentation zitierten Auskunft der Aufarbeitungskommission des Bistums Münster missbrauchte ein Kaplan dieses Bistums (1929 bis 1985) 1959 und 1960 Schüler des von den Thuiner Schwestern geführten Antoniushauses, zuerst während eines Urlaubs in Bad Niendorf, dann in einem Freizeitheim, in das er sie einlud. Spätestens 1961 vertrauten sich die Schüler einer Ordensschwester an. Die geplante Meldung beim Bischof unterblieb, weil dessen Besuch ausfiel, laut der Provinzialoberin im November 1961 „unverständlicherweise“; auch die Eltern wurden offenbar nicht unterrichtet. Erst ein Vater, dem sich sein Sohn anvertraute, erstattete Anzeige.
Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Erster Aufarbeitungsversuch, S. 32
„Priester des Bistums Münster, hielt sich in den Jahren 1959 und 1960 für Erholungsurlaube in Bad Niendorf auf und kam hier in Kontakt zu den Internatsschülern des von den Thuiner Schwestern geführten Antoniushauses.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Erster Aufarbeitungsversuch, S. 32. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Erster Aufarbeitungsversuch, S. 32
„Spätestens im Jahr 1961 vertrauten sie sich allerdings einer Ordensschwester im Antoniushaus an.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Erster Aufarbeitungsversuch, S. 32. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Erster Aufarbeitungsversuch, S. 32
„Da der bischöfliche Besuch aber nicht wie geplant stattfand, unterblieb die sofortige Meldung – „unverständlicherweise“, wie die Provinzialoberin, Schwester H., gegenüber dem Bischöflichen Generalvikariat Münster im November 1961 einräumte.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Erster Aufarbeitungsversuch, S. 32. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Erster Aufarbeitungsversuch, S. 32 f.
„Eine solche Unterrichtung scheint aber nicht erfolgt zu sein.“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Erster Aufarbeitungsversuch, S. 32 f.. Original Beleg: Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine, Erster Aufarbeitungsversuch, S. 33
„schlussendlich Anzeige gegen Kaplan W. erstattete“
Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), Erster Aufarbeitungsversuch, S. 33. Original
Siehe auch
-
1926-1978 · 52 Jahre
Bad Nauheim und Allerheiligen 1926 bis 1978: In Kinderkurheimen der Caritas Mainz wurden Kinder zum Essen gezwungen, bestraft und geschlagen; einem Hausgeistlichen wird sexuelle Gewalt zugeschrieben
- Deutschland
- Gewalt
- Sexueller Missbrauch
Originaldokumente zum Nachlesen
- Kirchliches Dokument
Christine Möller im Auftrag der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine: Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine (Teil 1 und 2), 2. Mai 2026. Original (abgerufen 31.10.2026)
Änderungsprotokoll (1)
- : Aufgenommen
Zuletzt geändert am 31. Oktober 2026. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Ergänzung oder Korrektur vorschlagen.