Bistum Hildesheim 1980 bis 2009: Pfarrer Georg M. missbrauchte laut Untersuchungsbericht systematisch Jungen; Bischof Homeyer versetzte ihn trotz Kenntnis der Vorwürfe in eine neue Gemeinde
Der frühere Vorsitzende Richter am Landgericht Wolfgang Rosenbusch untersuchte 2021 im Auftrag des Bistums Hildesheim die Vorwürfe gegen den 2019 gestorbenen Pfarrer Georg Merettig. Laut Bericht beging er zwischen 1980 und 2009 deutlich mehr als 41 gleichartige Taten an Jungen von etwa zehn Jahren, systematisch und nach immer gleichen Mustern, etwa bei Ferienlagern und Schwimmbadfahrten. Um 1991 meldete das Jugendamt Salzgitter die Vorwürfe dem Bistum; vereinbart wurde, dass er nicht mehr mit Kindern arbeiten solle. Entgegen dieser Absprache versetzte ihn das Bistum 1992 als Pfarrer nach Cuxhaven, wo er weiter Ferienlager leitete. Laut Bericht trafen Bischof Josef Homeyer und der Personalreferent diese Entscheidung in Kenntnis der Vorwürfe. Zur Verantwortung gezogen wurde der Pfarrer nie.
- Zeitraum
- 1980-2009 (29 Jahre)
- Land
- Deutschland
- Institutionen
- Bistum Hildesheim
- Kategorie
- Sexueller Missbrauch, Vertuschung
- Belegstufe
- A Primärquelle · was heißt das?
- Personen
- Georg Merettig (Pfarrer im Bistum Hildesheim, 2019 gestorben; laut Untersuchungsbericht Täter)
Josef Homeyer (Bischof von Hildesheim, laut Bericht Entscheidungsträger der Versetzung 1992)
Was den Menschen geschah
Wer war betroffen? Betroffene und Zahlen
- Laut Bericht fühlte sich Merettig zu Jungen um zehn Jahre hingezogen und schuf überall, wo er tätig war, Gelegenheiten für diese Nähe: Ferienlager auf Ameland für Kinder von 9 bis 13 Jahren mit jedes Jahr weit über 100 Teilnehmern, Fahrten im Gemeindebus in Schwimm- und Spaßbäder, Fernsehabende in seiner Wohnung. Ein Junge, damit höchstens elf Jahre alt, musste mindestens zwanzigmal dessen Hand auf das erigierte Glied des Pastors legen. Der Bericht schließt, Merettig habe zwischen 1980 und 2009 deutlich mehr als 41 gleichartige Straftaten begangen; es handle sich um eine Vielzahl systematisch begangener Taten mit wenigen immer wiederkehrenden Vorgehensweisen.
Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt IV
„Er fühlte sich zu Kindern insbesondere zu Jungen im Alter um zehn Jahre sehr hingezogen.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt IV. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt IV
„An diesen für Kinder höchst attraktiven Freizeiten, die Georg Merettig über Jahrzehnte organisiert hat, nahmen jedes Jahr weit über 100 Kinder teil.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt IV. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V a
„also in mindestens 20 selbstständigen Fällen nahm Pastor Georg Merettig jeweils eine Hand des N.R., der zur Tatzeit keinesfalls älter als 11 Jahre war“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V a. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt VII
„Bei den dem Verstorbenen vorzuwerfenden Taten handelt es sich um eine Vielzahl von systematisch begangenen Straftaten, denen im Hinblick auf die Tatanbahnung einige wenige immer wiederkehrende Modi Operandi zugrunde liegen.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt VII. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt VII
„gleichartige Straftaten in der Zeit zwischen 1980 und 2009 begangen“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt VII. Original · Archivkopie
Wie wurden sie angeklagt und verurteilt?
- Anfang 2021 setzte das Bistum Hildesheim eine Projektgruppe unter dem früheren Vorsitzenden Richter am Landgericht Wolfgang Rosenbusch ein, nachdem eine Zeugin berichtet hatte, der Ruhestandsgeistliche Georg M. habe 2015 einen vier- bis fünfjährigen Jungen vor ihren Augen missbraucht. Rosenbusch vernahm mehr als 50 Zeugen und wertete Personal- und Pfarrakten aus. Georg Merettig, 1969 zum Priester geweiht, war Kaplan, Pastor und Pfarrer in mehreren Gemeinden des Bistums und starb am 10. Februar 2019.
Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt I
„Bistum setzt Arbeitsgruppe ein, um Hinweisen auf sexualisierte Gewalt nachzugehen“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt I. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt I
„Demnach soll der Ruhestandsgeistliche im Jahr 2015 sexualisierte Gewalt gegen einen Jungen ausgeübt haben.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt I. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt II
„Eigene Vernehmungen von mehr als 50 befragten Zeugen“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt II. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V
„Pfarrer i. R. Georg Merettig verstarb am 10.02.2019.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V. Original · Archivkopie
Was geschah mit den Betroffenen?
- In Cuxhaven organisierte er weiter Sommerferienlager auf Ameland, auch für Kinder aus Salzgitter; 1993 kam es dort nach dem Bericht zu weiteren Taten, nachdem er zwei Jungen Alkohol gegeben hatte. Laut Bericht bestehen keine Zweifel, dass die Entscheidungsträger des Bistums die Vorwürfe kannten und in Kenntnis der Gefahr für Kinder entschieden, ihn weiter als Gemeindepfarrer einzusetzen; Entscheidungsträger waren Bischof Josef Homeyer und der Personalreferent. Zur Verantwortung gezogen wurde Merettig weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht.
Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V e
„Nachdem Pfarrer Georg Merettig nach Cuxhaven versetzt worden war, organisierte er weiterhin Sommerferienlager auf Ameland.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V e. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V e
„Er gab ihnen Alkohol zu trinken.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V e. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt VI
„dass sie in Kenntnis dieser Vorwürfe und der daraus resultierenden zukünftigen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entschieden haben, Pfarrer Georg Merettig auch in Zukunft als Gemeindepfarrer einzusetzen“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt VI. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt VII
„Ihnen war bekannt, dass Pfarrer Georg Merettig zuvor der Vorwurf gemacht worden war, Kinder sexuell missbraucht zu haben.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt VII. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V
„Zu keinem Zeitpunkt musste er sich juristisch für Taten der beschriebenen Art nach säkularem oder kanonischem Recht verantworten.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V. Original · Archivkopie
Hintergrund
Reaktion der Kirche
- Um 1991 wandten sich Hilfesuchende an das Jugendamt Salzgitter: Der Pfarrer der Gemeinde Christ König habe mehrere etwa zehnjährige Kinder missbraucht. Weil die Eltern keine Anzeige erstatten wollten, fuhr der zuständige Sachbearbeiter nach Hildesheim zum für Personal zuständigen Domkapitular; Kirchenvertreter hatten ihn zuvor am Telefon gebeten, keine schriftliche Korrespondenz zu beginnen. Vereinbart wurde, dass der Pfarrer die Gemeinde verlässt, nicht wieder Gemeindepfarrer wird und keinesfalls wieder mit Kindern arbeitet. Entgegen dieser Vereinbarung wurde er am 1. April 1992 als Gemeindepfarrer nach Cuxhaven versetzt; sein Bruder, ebenfalls Geistlicher, sollte auf ihn aufpassen. Das Jugendamt erfuhr davon erst 2021 durch die Untersuchung.
Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V d
„mehrere Kinder im Alter von etwa 10 Jahren im Rahmen von Freizeitaktivitäten sexuell missbraucht habe“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V d. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V d
„Außerdem war er zuvor seitens der Kirchenvertreter im Rahmen eines Telefonats gebeten worden, keine schriftliche Korrespondenz zu beginnen.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V d. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V d
„Der Pfarrer sollte die Gemeinde verlassen und nicht wieder als Gemeindepfarrer in einer anderen Pfarrgemeinde tätig sein. Keinesfalls sollte er wieder mit Kindern arbeiten dürfen.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V d. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V d
„Entgegen der Vereinbarung wurde Pfarrer Georg Merettig jedoch am 01.04.1992 als Gemeindepfarrer nach Cuxhaven Sankt Marien versetzt.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V d. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V d
„Diesem wurde die Aufgabe zuteil, auf seinen Bruder Georg „aufzupassen“, damit sich Missbrauchstaten nicht wiederholten.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V d. Original · Archivkopie Beleg: Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim, Abschnitt V d
„Erst im Rahmen der Vernehmung durch den Unterzeichner am 27.03.2021 erhielt Herr Ö.C. Kenntnis vom tatsächlichen Vorgehen des Bistums.“
Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), Abschnitt V d. Original · Archivkopie
Siehe auch
-
Person 1907-1988 · etwa 81 Jahre alt
Heinrich Maria Janssen, Bischof von Hildesheim
- Deutschland
- Vertuschung
-
1957-1982 · 25 Jahre
Bistum Hildesheim 1957 bis 1982: Bischof Janssen und sein Generalvikar vertuschten laut Expertenbericht die Taten eines per Haftbefehl gesuchten Priesters, der in Paraguay unter anderem Namen weiterarbeitete
- Deutschland
- Gewalt
- Sexueller Missbrauch
- Vertuschung
Originaldokumente zum Nachlesen
- Kommissionsbericht
Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., im Auftrag des Bistums Hildesheim: Untersuchungsbericht zu Pfarrer Georg M. (anonymisierte Endfassung), 3. Juni 2021. Original · Archivkopie (abgerufen 31.10.2026)
Änderungsprotokoll (1)
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Zuletzt geändert am 31. Oktober 2026. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Ergänzung oder Korrektur vorschlagen.