Bistum Hildesheim, Fall des Priesters „Anton P.“, institutionelles Versagen 1981 bis 2010 (IPP-Gutachten 2017)
Das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München untersuchte 2017 im Auftrag des Bistums Hildesheim den Umgang mit einem Priester, im Gutachten „Anton P.“ genannt, der zuvor am Canisius-Kolleg der Jesuiten tätig war. Gesichert sind zehn sexuelle Übergriffe auf Mädchen und junge Frauen, dazu Hinweise auf zwölf weitere Mädchen. Das Bistum nahm spätestens ab 1989 wissentlich in Kauf, dass Minderjährige gefährdet waren: Es versetzte den Priester, ohne die Gemeinden zu informieren, schaltete nie staatliche Stellen ein, half keinem Opfer und verpflichtete Mitarbeiter zum Schweigen.
- Zeitraum
- 1981 – 2010 (29 Jahre)
- Bericht veröffentlicht
- 1. Januar 2017
- Land
- Deutschland
- Institutionen
- Bistum Hildesheim
Jesuitenorden
Canisius-Kolleg Berlin - Kategorie
- Sexueller Missbrauch, Vertuschung
- Belegstufe
- A Primärquelle · was heißt das?
Was den Menschen geschah
Wer war betroffen? Betroffene und Zahlen
- Gegen den Priester lagen gesicherte Informationen zu zehn sexuellen Übergriffen auf Mädchen und junge Frauen vor; Hinweise aus Göttingen von 1989 nannten zusätzlich zwölf jugendliche Mädchen, die Grenzverletzungen durch ihn erlebten. Das Gutachten stellt ein jahrzehntelanges Muster fest, das schon für seine Zeit am Canisius-Kolleg rekonstruierbar ist, und geht von einer erheblichen Dunkelziffer aus.
Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.1 (PDF-S. 235)
„Gegen Anton P. liegen gesicherte Informationen zu zehn sexuellen Übergriffen gegen Mädchen und junge Frauen vor.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.1 (PDF-S. 235). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.1 (PDF-S. 235)
„wonach zusätzlich die Namen von zwölf jugendlichen Mädchen angegeben sind, die sexualisierte Grenzverletzungen durch Anton P. erleben mussten“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.1 (PDF-S. 235). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.1 (PDF-S. 235)
„Dieses ist retrospektiv ebenso für die Zeit Anton P.s am Canisiuskolleg rekonstruierbar wie für die jahrzehntelange Tätigkeit im Verantwortungsbereich des Bistums Hildesheim.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.1 (PDF-S. 235). Original
Wie wurden sie angeklagt und verurteilt?
- Im Fall eines Mädchens ab 2010 gab das Bistum dem Beschuldigten Informationen wie das Gesprächsprotokoll mit den Großeltern und die handschriftliche Tatschilderung des Mädchens weiter. Kirchenrechtliche Verfahren wurden trotz bekannter Taten erstmals 1997 eingeleitet.
Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2.2 (PDF-S. 238)
„dass Anton P. vom Bistum Hildesheim Informationen erhielt, die er als Tatverdächtiger nicht erhalten hätte dürfen“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2.2 (PDF-S. 238). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237)
„Trotz bekannter gewordener Delikte wurde es verabsäumt, die zu Gebote stehenden kirchenrechtlichen Verfahren einzuleiten. Dies erfolgte erstmals im Jahre 1997.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237). Original
Was geschah mit den Betroffenen?
- Das Bistum ließ nach dem Gutachten keinem der betroffenen Mädchen und jungen Frauen Hilfe zukommen. Mindestens zweimal, 1997 und noch 2010, regten Vertreter des Bistums an, dass Betroffene ihre Aussagen in Anwesenheit des Priesters wiederholen. Spätestens ab 1989 nahmen die Verantwortlichen über viele Jahre wissentlich in Kauf, dass Minderjährige gefährdet waren.
Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237)
„Es ist nicht erkennbar, dass das Bistum Hildesheim auch nur einem der von den sexuellen Übergriffen Anton P.s betroffenen Mädchen und jungen Frauen Hilfe und Unterstützung zukommen ließ.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237)
„Mindestens zweimal haben Vertreter des Bistums angeregt, dass Betroffene ihre Aussagen in Anwesenheit von Anton P. wiederholen sollen“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2.1 (PDF-S. 238)
„dass die Verantwortlichen des Bistums Hildesheim spätestens ab 1989 über viele Jahre hinweg wissentlich in Kauf genommen haben, dass Minderjährige und junge Frauen im Bereich des Bistums Hildesheim durch sexualisierte Gewalt – ausgeübt von Anton P. – gefährdet sind“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2.1 (PDF-S. 238). Original
Zeugenberichte und Akten
»Er darf schön mit seiner Rente da weiter leben, hat nichts zu befürchten, und er hat unsere ganzen Leben versaut. Ja. Da bringt Geld doch auch nichts«
Hintergrund
Warum? Begründung und Motive (laut Quellen)
- Das Gutachten sieht als Ursachen, dass das Problem unterschätzt, der eigene Einfluss auf den Täter überschätzt und eine fahrlässige „pastorale Loyalität“ zu ihm konsequente Maßnahmen verhinderte, dazu den Anspruch, die Kirche könne ihre Probleme allein lösen.
Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2 (PDF-S. 236)
„dass eine fahrlässige »pastorale Loyalität« zu Anton P. die Durchsetzung konsequenter Maßnahmen verhindert hat“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2 (PDF-S. 236). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2 (PDF-S. 236)
„dass die katholische Kirche ihre Probleme alleine lösen könne“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2 (PDF-S. 236). Original
Wer bekam das Vermögen, wer profitierte?
- Das Strafverfahren im Fall eines Mädchens wurde wegen Geringfügigkeit gegen eine Auflage von 500 Euro eingestellt. Das kirchliche Strafverfahren endete 2013 mit dem Verbot, das Priesteramt auszuüben, und einer Geldstrafe von 4.000 Euro an eine Kinderschutzeinrichtung; Anton P. zahlte laut Gutachten, „um seine Ruhe zu haben“. Die Betroffene und ihre Großeltern erfuhren davon nichts. Für ihren Antrag auf Anerkennung des Leids empfahl die zentrale Stelle 3.000 Euro; der Antrag wurde abgelehnt, weil die Tat noch nicht verjährt war, und die Familie erfuhr auch das nicht.
Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, S. 72
„Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Auflage von 500,– Euro eingestellt.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), S. 72. Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, S. 73
„Strafverfahren, das mit dem Verbot der Ausübung des priesterlichen Amts und einer Geldstrafe in Höhe von 4000,– Euro an eine gemeinnützige Institution für Kinderschutz endet. Anton P. zahlt diese Summe, »um seine Ruhe zu haben«. Die Betroffene und die Großeltern erfahren davon nichts.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), S. 73. Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, S. 67
„3000,– Euro empfohlen. Da der Fall aber strafrechtlich noch nicht verjährt ist, wird der Antrag abgelehnt.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), S. 67. Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, S. 67
„wird der Familie die negative Entscheidung nicht mitgeteilt“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), S. 67. Original
Reaktion der Kirche
- Das Gutachten stellt ein institutionelles Versagen des Bistums fest. Hinweise der Jesuiten ließ das Bistum auf sich beruhen („aktives Wegschauen“). Die Gemeinden, in die der Priester versetzt wurde, wurden in keinem Fall informiert, obwohl er sich immer wieder in der Jugendarbeit engagierte. Eine Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen wurde nie erwogen, Mitarbeiter des Bistums wurden zum Schweigen verpflichtet.
Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2 (PDF-S. 236)
„In Bezug auf den Umgang mit Anton P. ist ein institutionelles Versagen des Bistums Hildesheim im Sinne der Fragestellung zu konstatieren.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2 (PDF-S. 236). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237)
„Dieses Vorgehen ist als »aktives Wegschauen« zu qualifizieren“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237)
„Die Kirchengemeinden, in die Anton P. versetzt wurde, wurden in keinem einzigen Fall über die Gründe der Versetzung und die Gefährdungen, die von Anton P. ausgingen, informiert.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237)
„mit staatlichen Instanzen (Strafverfolgungsbehörden, Beratungseinrichtungen, …) zusammenzuarbeiten“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2.1 (PDF-S. 237). Original Beleg: Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org, Kap. 9.2.1 (PDF-S. 238)
„Es wurden Mitarbeiter des Bistums Hildesheim zum Schweigen über die Vorwürfe gegen Anton P. verpflichtet.“
Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), Kap. 9.2.1 (PDF-S. 238). Original
Siehe auch
-
1946 – 2019 · 73 Jahre
Erzbistum Berlin, Gutachten 2021 zu sexuellem Missbrauch durch Kleriker seit 1946
- Deutschland
- Sexueller Missbrauch
- Vertuschung
Originaldokumente zum Nachlesen
- Kommissionsbericht
Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München, im Auftrag des Bistums Hildesheim; Kopie bei BishopAccountability.org: Gutachten Bistum Hildesheim (IPP-Arbeitspapiere Nr. 12), 1. Januar 2017. Original (abgerufen 15. 10. 2026)
Änderungsprotokoll (2)
- : Aktualisiert: Zeitzeugen und Originaltexte, Tatsachen
- : Aufgenommen
Zuletzt geändert am 16. Oktober 2026. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Ergänzung oder Korrektur vorschlagen.