20.07.1933 · 1 Tag
· im Zeitstrahl zeigen
Reichskonkordat 1933 zwischen Heiligem Stuhl und Deutschem Reich
Am 20. Juli 1933 unterzeichneten Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., und Vizekanzler Franz von Papen im Vatikan das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich; es gilt seit dem 10. September 1933. Die Verhandlungen hatte die Reichsregierung im Sommer 1933 angeboten. Bischöfe mussten künftig einen Treueid auf das Reich leisten und versprechen, die Regierung zu achten und von ihrem Klerus achten zu lassen. Geistlichen wurde jede parteipolitische Betätigung untersagt. Im Gegenzug sicherte das Reich unter anderem Religionsunterricht, Bekenntnisschulen und das Kirchenvermögen zu.
- Zeitraum
- 20.07.1933 (1 Tag)
- Land
- Deutschland, Vatikanstadt
- Institutionen
- Heiliger Stuhl
Deutsches Reich - Kategorie
- Abkommen mit Diktaturen
- Belegstufe
- A Primärquelle · was heißt das?
- Personen
- Eugenio Pacelli (Pius XII.) (Kardinalstaatssekretär, Bevollmächtigter und Unterzeichner für den Heiligen Stuhl)
Hintergrund
Ablauf
- Papst Pius XI. schrieb 1937, die Reichsregierung habe ihm im Sommer 1933 die Konkordatsverhandlungen angetragen; er habe sie aufgenommen und mit einer feierlichen Vereinbarung abschließen lassen.
Beleg: Heiliger Stuhl (vatican.va), Enzyklika Mit brennender Sorge, Nr. 3
„im Sommer 1933 die Uns von der Reichsregierung in Anknüpfung an einen jahrealten früheren Entwurf angetragenen Konkordatsverhandlungen aufnahmen“
Pius XI., Enzyklika „Mit brennender Sorge“, 14. März 1937, Enzyklika Mit brennender Sorge, Nr. 3. Original · Archivkopie - Bevollmächtigte waren Kardinal Eugenio Pacelli als Staatssekretär des Papstes und Vizekanzler Franz von Papen. Unterzeichnet wurde in der Vatikanstadt am 20. Juli 1933; mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 10. September 1933 trat das Konkordat in Kraft.
Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Einleitung
„Kardinal Eugen Pacelli, Ihren Staatssekretär, und der Deutsche Reichspräsident zum Bevollmächtigten den Vizekanzler des Deutschen Reiches, Herrn FRANZ VON PAPEN“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Einleitung. Original · Archivkopie Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Schlussprotokoll
„In der Vatikanstadt, am 20. Juli 1933. EUGENIO KARDINAL PACELLI FRANZ VON PAPEN“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Schlussprotokoll. Original · Archivkopie Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Ratifikationsvermerk
„a die 10 Septembris 1933“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Ratifikationsvermerk. Original · Archivkopie
Wer bekam das Vermögen, wer profitierte?
- Das Reich sicherte katholischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, die Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen sowie die Militärseelsorge für die Reichswehr zu. Im Religionsunterricht sollte die Erziehung zu vaterländischem Pflichtbewusstsein „mit besonderem Nachdruck“ gepflegt werden.
Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Artikel 21
„Im Religionsunterricht wird die Erziehung zu vaterländischem, staatsbürgerlichem und sozialem Pflichtbewusstsein aus dem Geiste des christlichen Glaubens- und Sittengesetzes mit besonderem Nachdruck gepflegt werden“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Artikel 21. Original · Archivkopie Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Artikel 23
„Die Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen bleibt gewährleistet.“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Artikel 23. Original · Archivkopie Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Artikel 27
„Der Deutschen Reichswehr wird für die zu ihr gehörenden katholischen Offiziere, Beamten und Mannschaften, sowie deren Familien, eine exemte Seelsorge zugestanden.“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Artikel 27. Original · Archivkopie
Reaktion der Kirche
- Bischöfe müssen vor Amtsantritt dem Reichsstatthalter oder Reichspräsidenten einen Treueid leisten: Treue dem Deutschen Reich, Achtung der Regierung, auch durch ihren Klerus, und das Bemühen, jeden Schaden vom Staat abzuwenden.
Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Artikel 16
„Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmässig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen.“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Artikel 16. Original · Archivkopie Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Artikel 16
„werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Artikel 16. Original · Archivkopie - Bevor ein Bischof ernannt wird, wird sein Name dem Reichsstatthalter mitgeteilt und festgestellt, dass gegen ihn keine Bedenken allgemein politischer Natur bestehen.
Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Artikel 14
„dem Reichsstatthalter in dem zuständigen Lande mitgeteilt und festgestellt ist, dass gegen ihn Bedenken allgemein politischer Natur nicht bestehen“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Artikel 14. Original · Archivkopie - Der Heilige Stuhl verpflichtete sich, Geistlichen und Ordensleuten die Mitgliedschaft in politischen Parteien und die Tätigkeit für sie zu verbieten.
Beleg: Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va), Artikel 32
„erlässt der Heilige Stuhl Bestimmungen, die für die Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien und die Tätigkeit für solche Parteien ausschliessen“
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), Artikel 32. Original · Archivkopie
Originaldokumente zum Nachlesen
- Kirchliches Dokument
Heiliger Stuhl, Staatssekretariat (vatican.va): Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (AAS XXV, 1933, S. 390–413), 20. Juli 1933. Original · Archivkopie (abgerufen 12. 10. 2026) - Kirchliches Dokument
Heiliger Stuhl (vatican.va): Pius XI., Enzyklika „Mit brennender Sorge“, 14. März 1937, 14. März 1937. Original · Archivkopie (abgerufen 12. 10. 2026)
Änderungsprotokoll (1)
- : Aufgenommen
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