Erzbistum Hamburg 2022 bis 2025: Aufarbeitungskommission UAK Nord erhält keine Daten zu Beschuldigten und Betroffenen und ruft das kirchliche Datenschutzgericht an; Tatverdächtige Priester bleiben in Gemeinden tätig
Die gemeinsame Aufarbeitungskommission der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück, die UAK Nord, nahm im Oktober 2022 ihre Arbeit auf. In ihrem Zwischenbericht vom 27. Oktober 2025 schreibt sie, das Erzbistum Hamburg sei ihrer Forderung nach Daten zu Übergriffen, Beschuldigten und Betroffenen bis heute nicht nachgekommen. Selbst anonymisierte Daten würden verweigert; eine Neuregelung von 2024 blockiere die Aufarbeitung de facto vollständig. Die restriktive Auslegung des Datenschutzes trage dazu bei, ein System fortzuschreiben, das über Jahrzehnte Täter begünstigt habe. Die Kommission rief das kirchliche Datenschutzgericht an. Der Betroffenenrat Nord kritisiert, dass tatverdächtige Priester im Ruhestand weiter in Gemeinden tätig sind und tatverdächtige Kleriker öffentlich gewürdigt werden.
- Zeitraum
- 2022-2025 (3 Jahre)
- Bericht veröffentlicht
- 27. Oktober 2025
- Land
- Deutschland
- Institutionen
- Erzbistum Hamburg
Bistum Hildesheim
Bistum Osnabrück
Unabhängige Aufarbeitungskommission Nord - Kategorie
- Sexueller Missbrauch, Vertuschung
- Belegstufe
- A Primärquelle · was heißt das?
Was den Menschen geschah
Wer war betroffen? Betroffene und Zahlen
- Laut Betroffenenrat Nord zeigt der Hamburger Teil der Osnabrück-Studie, dass tatverdächtige Kleriker weiter öffentlich gewürdigt werden. Tatverdächtige Priester im Ruhestand blieben laut Bistumsleitung auch dann im Gemeindekontext tätig, wenn Betroffene Anerkennungsleistungen erhalten hatten, solange keine justiziablen Beweise oder kein Schuldeingeständnis vorlägen; der Rat nennt das inakzeptabel. Bei den Feiern zum 30-jährigen Bestehen des Erzbistums 2025 fand sexualisierte Gewalt keinerlei Erwähnung. Für alle drei Bistümer kritisiert der Rat unter anderem, dass sie nicht generell auf die Einrede der Verjährung verzichten und Täter trotz rechtlicher Möglichkeiten nicht öffentlich benennen.
Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18
„zeigt u.a., dass tatverdächtige Kleriker weiterhin öffentlich gewürdigt wurden und werden“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18. Original Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18
„bleiben trotz Anerkennungsleistungen an Betroffene laut Bistumsleitung weiterhin im Gemeindekontext tätig, wenn keine justitiablen Tatbeweise oder ein Schuldeingeständnis vorliegen. Das ist inakzeptabel.“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18. Original Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18
„fand der Themenbereich der sexualisierten Gewalt durch Bistumsangehörige keinerlei Erwähnung“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18. Original Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18
„kein genereller Verzicht auf die Einrede der Verjährung bei Gerichtsverfahren; fehlende öffentliche Benennung von Tätern trotz rechtlicher Möglichkeiten“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18. Original
Wie wurden sie angeklagt und verurteilt?
- Die Bischöfe von Hamburg, Hildesheim und Osnabrück richteten nach der Gemeinsamen Erklärung der Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten von 2020 eine gemeinsame Aufarbeitungskommission ein, die sich am 25. Oktober 2022 konstituierte. Vier ihrer Mitglieder wurden von den norddeutschen Bundesländern vorgeschlagen, drei kommen aus dem Betroffenenrat, drei benannten die Bistümer.
Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), 1. Ausgangslage, S. 3
„Die UAK Nord hat sich am 25.10.2022 konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen.“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), 1. Ausgangslage, S. 3. Original Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), 2. Aufgabenverständnis, S. 3
„Die UAK Nord besteht aus vier Mitgliedern, die durch die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vorgeschlagen wurden“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), 2. Aufgabenverständnis, S. 3. Original
Hintergrund
Reaktion der Kirche
- Die UAK Nord fordert vom Erzbistum Hamburg alle vorhandenen Daten zu sexuellen Übergriffen, Beschuldigten und Betroffenen. Seit ihrer Gründung sei dem nicht nachgekommen worden. Ihr würden wesentliche Akteneinsichten und Auskünfte verwehrt, teils sogar bei anonymisierten Daten und auch in Fällen mit schwerwiegenden Vorwürfen. Die im Amtsblatt vom 29. November 2024 veröffentlichte Neuregelung verlange selbst für anonymisierte Daten die Einwilligung der betroffenen Person und blockiere die Aufarbeitung damit de facto vollständig. In Hildesheim und Osnabrück wurden dagegen Regelungen für Akteneinsicht geschaffen.
Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 6 f.
„Bedauerlicherweise ist seit der Gründung der UAK Nord bis heute diesen wesentlichen Wünschen und Forderungen der UAK Nord noch nicht nachgekommen worden.“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 6 f.. Original Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7
„dass ihr wesentliche Akteneinsichten und Auskünfte verwehrt bleiben – teils sogar bei anonymisierten Daten“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7. Original Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7
„ein Erfordernis, das die Aufarbeitung de facto vollständig blockiert“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7. Original Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7
„In den anderen beiden norddeutschen Bistümern – Hildesheim und Osnabrück – wird diese Problemlage nicht gesehen.“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7. Original - Nach Einschätzung von UAK Nord und Betroffenenrat schützt diese restriktive Auslegung des Datenschutzes nicht die Betroffenen, sondern trägt dazu bei, ein System fortzuschreiben, das über Jahrzehnte Täter begünstigt und Transparenz verhindert hat. Die Kommission hat wegen fehlender Datenlieferungen und verweigerter Namenstransparenz ein Verfahren beim Interdiözesanen Datenschutzgericht angestrengt, das sich laut Bericht schon lange hinzieht.
Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7
„schützt diese restriktive Auslegung des Datenschutzes nicht die Betroffenen, sondern trägt dazu bei, ein System fortzuschreiben, das über Jahrzehnte Täter begünstigt und Transparenz verhindert hat“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7. Original Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18
„wegen fehlender Datenlieferungen und verweigerte Namenstransparenz beim Interdiözesanen Datenschutzgericht angestrengt hat“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), Anhang 1, Bericht des Betroffenenrats Nord, S. 18. Original Beleg: Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7
„Leider zieht sich das Verfahren bereits über einen längeren Zeitraum hin.“
Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), 6. a) aa) Erzbistum Hamburg, S. 7. Original
Siehe auch
-
1945-2023 · 78 Jahre
Bistum Osnabrück und Erzbistum Hamburg, Studie der Universität Osnabrück zu sexualisierter Gewalt seit 1945 (2024)
- Deutschland
- Sexueller Missbrauch
- Vertuschung
-
1946-1989 · 43 Jahre
Mecklenburg 1946 bis 1989: Missbrauch durch katholische Geistliche in der DDR; Täter wurden in den Westen versetzt, die Stasi warb sie als Spitzel an
- Deutschland
- Gewalt
- Sexueller Missbrauch
- Vertuschung
Originaldokumente zum Nachlesen
- Kommissionsbericht
Gemeinsame Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord): Zwischenbericht 2024/2025 (zugleich vorläufiger Abschlussbericht der ersten Amtsperiode), 27. Oktober 2025. Original (abgerufen 31.10.2026)
Änderungsprotokoll (1)
- : Aufgenommen
Zuletzt geändert am 31. Oktober 2026. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Ergänzung oder Korrektur vorschlagen.